Junger Mann mit Brille schaut ruhig auf sein Smartphone

Psychische Belastung bei Azubis: Warum 85 % der Ausbilder eine Veränderung spüren

Was Ausbilder heute spüren, zeigen jetzt auch die Zahlen

85 Prozent der Ausbilder sagen, dass ihre Azubis heute psychisch stärker belastet sind als vor Corona. Ein Viertel der Auszubildenden war laut aktuellen Studien bereits wegen psychischer Belastung krankgemeldet, weitere 15 Prozent wegen familiärer oder privater Probleme.

Das deckt sich mit dem, was Ausbildungsverantwortliche im Alltag ohnehin wahrnehmen – nur dass es jetzt auch datenseitig bestätigt ist. Für viele Ausbilder bedeutet das: Sie stehen plötzlich vor Situationen, für die sie fachlich nicht ausgebildet sind – und stellen sich zurecht die Frage, wo ihre Rolle beginnt und wo sie endet.

85 %
der Ausbilder sehen ihre Azubis stärker belastet als vor Corona
Azubi-Recruiting Trends 2026
25 %
der Azubis waren bereits wegen psychischer Belastung krankgemeldet
Azubi-Recruiting Trends 2026
34 % / 29 %
geringe Belastbarkeit bzw. psychische Belastung als häufigste Fehlzeiten-Gründe
Azubi-Recruiting Trends 2026

Warnsignale, die sich beobachten lassen

Nicht jedes auffällige Verhalten ist gleich eine Erkrankung – aber es ist oft ein Hinweis, dass etwas nicht stimmt. Relevant wird es typischerweise, wenn Veränderungen über mehrere Wochen anhalten oder sehr abrupt auftreten:

Leistungsabfall ohne erkennbare Ursache Deutlicher Rückzug Neue Konzentrationsprobleme Verhaltensänderung im Team

Ein einfacher, nicht wertender Gesprächseinstieg reicht oft aus: die eigene Beobachtung benennen, ohne zu interpretieren – etwa „Mir ist aufgefallen, dass du dich in letzter Zeit verändert hast." Es geht nicht darum, Lösungen zu liefern, sondern zuzuhören und Interesse zu zeigen.

Die Rolle der Ausbilder – mit klaren Grenzen

Ausbilder sind keine Therapeuten und müssen es auch nicht sein. Diagnosen zu stellen ist nicht ihre Aufgabe. Ihre Rolle lässt sich eher als strukturgebende Begleitung beschreiben: früh erkennen, sauber ansprechen, Arbeitsbedingungen mitgestalten und professionelle Hilfewege kennen und aufzeigen.

Rechtlich gehören psychische Belastungen ausdrücklich zur Gefährdungsbeurteilung, zu der Arbeitgeber nach § 5 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet sind – unabhängig von der Unternehmensgröße und ausdrücklich auch für Auszubildende.

Bei bestimmten Warnsignalen braucht es sofort professionelle Hilfe statt eines guten Gesprächs: anhaltende Niedergeschlagenheit, starker Rückzug, massive Schlafprobleme, selbstverletzendes Verhalten oder Suizidäußerungen. Hier gilt es, die Grenzen der eigenen Rolle zu akzeptieren und frühzeitig weiterzuverweisen.

Wohin verweisen?

TelefonSeelsorge – kostenlos, anonym, 24/7: 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222
Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117
Bei akuter Gefahr: Notruf 112

Diese Kontakte sollten nicht nur Ausbildern, sondern auch den Auszubildenden selbst bekannt sein.

Was Betriebe strukturell tun können

Am wirksamsten ist es, wenn es gar nicht erst so weit kommt. Das beginnt bei einer respektvollen, wertschätzenden Willkommenskultur und reicht über regelmäßige Reflexionsräume bis zu bekannten, niedrigschwelligen Anlaufstellen. Diese Strukturen dürfen nicht allein auf den Schultern der einzelnen Ausbilder liegen – sondern gehören in die Ausbildungsorganisation selbst.

Feste Reflexionsphasen und ein neutraler Rahmen außerhalb der direkten Bewertungssituation können hier entlasten, ersetzen aber keine professionelle Unterstützung im Ernstfall.

Häufige Fragen

Wie verbreitet ist psychische Belastung bei Azubis wirklich?

85 Prozent der Ausbilder berichten von stärkerer Belastung ihrer Azubis als vor Corona. Ein Viertel der Azubis war bereits wegen psychischer Belastung krankgemeldet.

Müssen Ausbilder psychologisch geschult sein?

Nein. Ausbilder sind keine Therapeuten und sollen keine Diagnosen stellen. Ihre Aufgabe ist, Veränderungen wahrzunehmen, sie sachlich anzusprechen und bei Bedarf an professionelle Stellen zu verweisen.

Ab wann sollte man reagieren?

Wenn Veränderungen über mehrere Wochen anhalten oder sehr abrupt auftreten. Bei akuten Warnsignalen wie Suizidäußerungen ist sofortiges professionelles Handeln nötig, kein abwartendes Gespräch.

Gehört psychische Gesundheit rechtlich zur Ausbildungsverantwortung?

Ja. Psychische Belastungen sind laut § 5 Arbeitsschutzgesetz ausdrücklich Teil der verpflichtenden Gefährdungsbeurteilung – auch für Auszubildende.

Ein fester, wöchentlicher Reflexionsraum außerhalb der Bewertungssituation kann entlasten.

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